Seit Donnerstag, 17.02.2022 gilt in den Tennishallen und auf den Freiplätzen in Bayern wieder die 3G-Regel. Das bedeutet, dass der Zutritt für Geimpfte, Genesene und Getestete möglich ist. Zur Testung zugelassen sind PCR-Test (maximal 48 Stunden alt), Antigen-Schnelltests (maximal 24 Stunden halt) sowie vor Ort unter Aufsicht vorgenommene Selbst-/Laientests.
Minderjährige SchülerInnen, die in den Schulen regelmäßig getestet werden sind Getesteten gleichgestellt.
Für Zuschauer gilt die 2G-Regel.